… Wahl in St. Martin …….

.…….. kurz erklärt …

Am 15. November 2020 werden in St. Martin der Ortskirchenrat und der Kirchenvorstand gewählt. Was muss ich dazu wissen?
• Der Ortskirchenrat kümmert sich um die örtlichen Belange der Martinsgemeinde.
• Der Kirchenvorstand verwaltet die Finanzen der gesamten Pfarrei St. Philipp Neri.

Mitglieder des Ortskirchenrats und des Kirchenvorstands arbeiten ehrenamtlich.
• Wer darf kandidieren? Wählbar sind alle erwachsenen Mitglieder der Pfarrei, beim Ortskirchenrat auch Jugendliche ab 16 Jahren.
• Was erwartet Einen? Der Ortskirchenrat trifft sich einmal im Monat zu einer abendlichen Sitzung. Dabei wird über das gesamte kirchliche Leben in
St. Martin beraten: über die Gruppen, den Chor, die Messen, die Kirchenfeste und sonstige Veranstaltungen.
• Der Kirchenvorstand tagt seltener; er stellt den Haushaltsplan auf und berät über wichtige Sach- und Personalausgaben.

Wie läuft die Wahl im Einzelnen ab?
• In den kommenden Wochen dürfen Wahlvorschläge gemacht werden. Die Wahlvorschläge für den Kirchenvorstand müssen bis 2. Oktober 2020 im Pfarrbüro von St. Philipp Neri in Lindenau eingehen. Die Vorschläge für den Ortskirchenrat müssen bis 6. Oktober 2020 im Pfarrbüro von St. Martin eingereicht werden.
• Dann stellen die Wahlausschüsse die Kandidatenlisten zusammen und machen sie bekannt. Am 15. November 2020 wird nach der Sonntagsmesse in Markranstädt (9.00 -9.30 Uhr) und in Grünau (11.00-12.00 Uhr) gewählt.

Was ist, wenn …
• wenn ich im Urlaub bin oder sonst keine Zeit habe? In diesem Fall können Sie im Pfarrbüro die Briefwahl beantragen.
• wenn ich nicht in Grünau oder Markranstädt wohne, aber bei der Wahl zum Ortskirchenrat von St. Martin mitmachen will? Dann können Sie bei
Ihrer Heimatpfarrei einen Antrag stellen.
• wenn ich Jugendlicher bin und mitstimmen möchte? Kannst Du ab 14 den Ortskirchenrat und ab 16 den Kirchenvorstand mitwählen.

Weitere Fragen beantwortet Ihr örtlicher Wahlausschuss:
Pfarrer Thieme, Dr. Häußler, N. Schwarzer, W. Ksoll, Prof. Dr. Fitzl