FAQ zur Wahl von Ortskirchenrat und Kirchenvorstand

Am 15. November sind alle Mitglieder unserer Pfarrei aufgerufen zu wählen: Zur Wahl stehen auf der Grundlage der neuen Ordnung für die pastoralen Gremien die Ortskirchenräte und der Kirchenvorstand auf Basis des „Gesetz für die Verwaltung der Pfarreien im Bistum Dresden-Meißen“.

Was sind eigentlich die Aufgaben von Ortskirchenrat und Kirchenvorstand?
Warum sollte ich wählen und wen?
Und wer darf überhaupt wählen?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in diesem Beitrag.

Was macht der Ortskirchenrat?

Unsere Pfarrei Philipp Neri setzt sich aus drei größeren Ortsgemeinden zusammen: Liebfrauen, St. Martin und St. Hedwig. Der Ortskirchenrat wird jeweils von den Mitgliedern dieser drei Gemeinden gewählt. Weitere Personen, wie Vertreter der kirchlichen Orte oder Gruppen in der Gemeinde, können vom Pfarrer in Absprache mit dem Ortskirchenrat berufen werden. Dabei setzt sich der Ortskirchenrat mit Themen auseinander, welche die Ortsgemeinde betreffen, plant pastorale Angebote, ist Ansprechpartner für die Gemeindemitglieder und unterstützt Haupt- und Ehrenamtliche in der Gemeinde.

Der neu gewählte Ortskirchenrat nimmt seine Arbeit für die Dauer von vier Jahren am Tag seiner ersten Sitzung auf.

Was sind die Aufgaben des Kirchenvorstands?

Der Kirchenvorstand entscheidet über wirtschaftliche und rechtliche Fragen der Pfarrei, er stellt jährlich einen Wirtschaftsplan nach kaufmännischen Grundsätzen auf und überwacht die Buchführung. Der Kirchenvorstand soll den leitenden Pfarrer beraten und unterstützen, so dass ihm mehr Zeit und Kraft für die Seelsorge und pastorale Arbeit zur Verfügung steht. Durch die Wahl des Kirchenvorstands entscheidet der Pfarrer in Zukunft nicht mehr allein über das Vermögen, den Haushalt und die Immobilien der Pfarrei.

Die Hälfte der Sitze im Kirchenvorstand wird an gewählte Mitglieder vergeben. Die andere Hälfte beruft der Pfarrer als Vorsitzender im Rahmen der konstituierenden Sitzung – nach Anhörung der gewählten Mitglieder des Kirchenvorstands – aus dem Kreis der Pfarreiangehörigen.

Der Kirchenvorstand nimmt seine Arbeit im April 2021 auf. Die Mitglieder werden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt. Vorab wird es Schulungs- und Qualifizierungsangebote des Bistums geben.

Was macht der Pfarreirat und steht dieser auch zur Wahl?

Eine der ersten Aufgaben der gewählten Ortskirchenräte ist die Wahl von Vertretern für den Pfarreirat. Dieser wird also nicht von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt. Der Pfarreirat besteht neben den Vertretern der Ortskirchenräte auch aus dem Team der hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter und weiteren Mitgliedern anderer kirchlicher Orte und Gruppen.

Der Pfarreirat hat die Aktivitäten der gesamten Pfarrei und die Bedürfnisse der einzelnen Ortsgemeinden und kirchlichen Orte im Blick. Er vernetzt, unterstützt und plant die überörtlichen Aktivitäten der Pfarrei und organisiert die Öffentlichkeitsarbeit. Außerdem gestaltet der Pfarreirat die zukünftige Entwicklung der gesamten Pfarrei und hat auch die gesellschaftlichen Trends im Blick, um die Positionierung der Kirche dabei zu steuern.

Wann findet die Wahl statt und wer darf wählen?

Am 15. November 2020 finden die Wahlen in unseren Gemeinden statt. Die genauen Zeiten und Orte werden noch bekanntgemacht. Es gibt auch die Möglichkeit zur Briefwahl. Wahlberechtigt zur Wahl des Ortskirchenrats sind alle Gemeindemitglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Der Kirchenvorstand wird von allen Gemeindemitgliedern ab 16 Jahren gewählt.

Jede wahlberechtigte Person hat so viele Stimmen, wie Kandidaten gewählt werden müssen. Das sind bei der Wahl zum Ortskirchenrat sieben Stimmen und bei der Wahl zum Kirchenvorstand vier.

Am Wahltag können die Stimmen in jeder der drei Gemeinden für alle Ortskirchenräte und den Kirchenvorstand abgegeben werden. Dabei darf jedes Gemeindemitglied nur für eine Gemeinde abstimmen. Auch darf jedem Kandidaten nur eine Stimme gegeben werden.

Wie melde ich mich zur Briefwahl an?

Der Antrag auf Briefwahl kann ab sofort schriftlich oder formlos bis spätestens Mittwoch vor der Wahl im Pfarrbüro eingereicht werden. Gegen Unterschrift werden die Briefwahlunterlagen ausgehändigt. Alternativ können die Unterlagen auch einem Vertreter übergeben werden, sofern dieser eine schriftliche Empfangsvollmacht vorlegt. Der Versand der Wahlunterlagen per Post ist möglich, wenn der Antrag auf Briefwahl schriftlich erfolgt ist.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können bis zum 12. November 2020 an das Pfarrbüro übermittelt werden. Die späteste Möglichkeit zur Abgabe der Briefwahlunterlagen ist am 15. November innerhalb der Wahlzeiten direkt beim Wahlausschuss.

Das Pfarrbüro erreichen Sie für Rückfragen zur Anmeldung auch telefonisch:
Liebfrauen-Lindenau mit Böhlitz-Ehrenberg, Leutzsch und Großzschocher:

0341-870569-0

St. Martin mit Markranstädt:

0341-4112144

Was macht einen guten Kandidaten zum Ortskirchenrat aus?

Nicht jeder muss alles können und je vielfältiger die Gaben und Interessen der Mitglieder insgesamt sind, umso besser! Grundsätzlich sollten die Mitglieder aber die folgenden Eigenschaften mitbringen:

  • Sie sollten das Gemeindeleben, die Entwicklung der Kirche vor Ort und die Außenwirkung der Gemeinde, auch zu ökumenischen Partnern, mitgestalten wollen.
  • Sie sollten ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen in der Gemeinde und darüber hinaus haben.
  • Freude, auf Menschen zuzugehen, deren Interesse für die Mitarbeit in der Gemeinde zu wecken und sie zu fördern, sind hilfreich.
  • Ortskirchenräte haben die Aufgabe, Ideen zur Vernetzung der Kirche mit Akteuren aus Gesellschaft und Kultur zu entwickeln und umzusetzen.
  • Motivation zur Diskussion, Planung und Umsetzung von pastoralen Aktivitäten sollte vorhanden sein.

Eine Liste mit den zur Wahl stehenden Kandidaten wird in Kürze veröffentlicht.

Was zeichnet einen geeigneten Kirchenvorstand aus?

Grundsätzlich müssen die künftigen Kirchenvorstände keine spezifischen Qualifikationen mitbringen. Kandidaten sollten jedoch eine gewisse Erfahrung in der Verwaltung oder in der Ausübung wirtschaftlicher Tätigkeiten mitbringen. Darüber hinaus sind persönliche Eigenschaften wie Zuverlässigkeit, Charisma und eine breite Lebenserfahrung sowie der Wunsch, die eigene Pfarrgemeinde mitzugestalten, für eine vertrauensvolle Aufgabenerfüllung hilfreich. Es wird für den Kirchenvorstand vor Amtsantritt Schulungs- und Qualifizierungsangebote des Bistums geben.

Eine Liste mit den zur Wahl stehenden Kandidaten wird in Kürze veröffentlicht.

Ausführliche Informationen zur Wahl finden Sie auch auf den Internetseiten des Bistums Dresden-Meissen.

SF